Ja, so hat sich das Generalbundesanwalt Harms wohl nicht gedacht: Das BGH hat die “militante Gruppe” nicht als terroristische Vereinigung eingestuft(Click).
Politisch motivierte Brandanschläge gelten künftig nur bei einer
erheblichen Gefährdung des Staates als Terrorismus. Nach einer
Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) wird die
linksextreme “Militante Gruppe” (MG) nicht mehr als terroristische
Vereinigung eingestuft.
Aha. Mir scheint, als ob die Richter unserer obersten Gerichtsbarkeit nicht das notwendige Augenmaß verloren haben.
Bei der Bundesanwaltschaft ist das nicht so. Die haben wahrscheinlich schon deutlich vor den G8 Gipfel das Augenmaß verloren. Ganz deutlich wurde es bei der bundesweiten Durchsuchungsaktion der G8 Gegner im Vorfeld des Gipfels. Diese Aktion war und ist rechtswidrig.
Der ganze Quatsch mit §129a wird häufiger mal für staatliche Repressalien mißbraucht.
Andre H., der Berliner Soziologe, kann auch ein Lied über unseren rechtsstaatlichen Polizeiapparat singen.
Wann wird dem Dümmsten klar, was hier gespielt wird?
Nur damit keine Zweifel aufkommen: Straftaten sind als solche zu behandeln und auch abzuurteilen. Autos anzünden ist eine Straftat.
Noch gibt es offensichtlich unabhängige Richter in unserem Lande, die das Schlimmste verhindern. Die Frage die sich nun jeder stellen muss ist: Wie lange noch?
Auch Richter wollen Karriere machen.
Der Eid, den jeder im Staatsdienst auf unsere Verfassung schwört, ist für die meisten wohl nicht mehr bindend. Anders kann ich mir die Vorgänge bei Bundesanwaltschaft und den Polizeibehörden nicht erklären. Über diverse Minister und Staatssekretäre denke ich diesemal lieber nicht nach.
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